Digital Services Act (DSA) und Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Seit dem 17. Februar 2024 müssen Onlinedienste die Pflichten des Digital Services Act (DSA) umsetzen. Ziel des DSA ist es, das Internet sicherer und rechtskonformer zu machen und die Grundrechte der Nutzer zu sichern.

Anbieter von digitalen Diensten müssen laut dem DSA verstärkt gegen rechtswidrige Inhalte auf ihrer Plattform vorgehen. Dazu gehört zum einen das Löschen solcher Inhalte, zum anderen müssen Vorkehrungen getroffen werden, um das Einstellen und die Verbreitung zu vermeiden.

Anbieter von digitalen Diensten müssen laut dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung des DSA in Deutschland unter anderem folgende Pflichten erfüllen:

  • Ein vollständiges Impressum (§ 5),
  • Kommerzielle Kommunikation, Preisnachlässe, Geschenke und Gewinnspiele klar als solche benennen (§ 6),
  • Aufklärung der Nutzer von Videosharingplattformen darüber, welche kommerzielle Kommunikation zulässig ist (§ 11)

Wenn der Anbieter gegen die Vorgaben verstößt, können Nutzer sich darüber beschweren.