AGB Onlineplattform „Meldungsportal“
- 1 Vertragsgegenstand
(1) Die folgenden Vertragsbestimmungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
(2) Während der Laufzeit dieses Vertrages stellt der Anbieter dem Kunden die Software in ihrer aktuellen Version über den personalisierten Link zur eigenen Verfügung. Die Software ist dabei auf Servern des Anbieters gespeichert. Zugriff und Nutzung erfolgen über eine Internetverbindung.
(3) Folgende wesentliche Funktionen sind Vertragsbestandteil:
- Verschaffung der Möglichkeit des Zugriffs und der Nutzung der Software.
- Wartungsarbeiten und Anpassungen der Software.
(4) Folgende Funktionen sind nicht Vertragsbestandteil:
- Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Server der Software.
- 2 Vertragszeitraum
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Bereitstellung der Software durch den Anbieter, das heißt mit dem Zusenden des personalisierten Links.
(2) Die ordentliche Kündigung ist jederzeit unter Wahrung der Formerfordernisse möglich. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende.
(3) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
(4) Eine wirksame Kündigung bedarf stets der Schriftform.
- 3 Vergütung
(1) Im Gegenzug zur Bereitstellung der Software hat der Kunde eine entsprechende Vergütung (aktuelle Preise im Shop) zu leisten. Sie erfolgt unabhängig vom genutzten Volumen der Software.
(2) Die Vergütung hat bis spätestens dem zehnten Tag eines jeden Monats zu erfolgen.
- 4 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die vollständige Verfügbarkeit der Software, wenn Zugriff und Nutzung aufgrund von Faktoren eingeschränkt sind, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen. Dazu zählen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Störungen und höhere Gewalt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter ohne schuldhaftes Zögern zu unterrichten, wenn Nutzung oder Verfügbarkeit der Software eingeschränkt sind. Tut er dies nicht, gilt § 536c BGB entsprechend.
(3) Der Anbieter kann im Rahmen von Wartungsarbeiten die Nutzung und Erreichbarkeit der Software zeitweise einschränken, sofern dem Kunden dies zumutbar ist.
- 5 Nutzungsrecht
(1) Der Kunde hat ein nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software, das auf die Vertragslaufzeit beschränkt ist.
(2) Die Software verbleibt auf den Servern des Anbieters; eine körperliche Überlassung an den Kunden erfolgt nicht.
(3) Die Nutzung der Software ist folgenden Nutzergruppen gestattet:
- Unternehmen
- Behörden und Organisationen
- Eingetragenen Vereinen
- 6 Support
(1) Dem Kunden steht für technische Fragen während der Vertragslaufzeit ein telefonischer Support zur Verfügung.
(2) Der Support ist montags bis freitags im Zeitraum von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr per Telefon zu erreichen.
- 7 Mängelansprüche
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel der Software. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. Nur unerhebliche Abweichungen stellen keinen Sachmangel dar.
(2) Ansprüche nach § 536a BGB sind ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere die verschuldensunabhängige Garantiehaftung sowie das Selbstvornahmerecht.
(3) Bei aufgetretenen Mängeln ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über diese zu unterrichten.
- 8 Haftung
(1) Beide Vertragsparteien haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Der Anbieter haftet für die wesentliche Vertragspflichten und nach den gesetzlichen Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Die Haftung erstreckt sich auch auf eine Verletzung durch Erfüllungsgehilfen.
- 9 Löschung von Daten
Der Anbieter hat innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche gespeicherte Daten des Kunden auf dem eigenen Server vollständig zu löschen. Ausgenommen sind solche Daten, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht oder die der Anbieter zur Wahrung bestehender rechtlicher Ansprüche benötigt.
- 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertrages bekannt werden, dauerhaft geheim zu halten und nicht an Dritte herauszugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verarbeiten.
(2) Dies gilt nicht bei einer entsprechenden schriftlichen Genehmigung durch die andere Vertragspartei oder wenn die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
(3) Nicht zu den vertraulichen Informationen zählen
- Informationen, die der anderen Partei schon vor Vertragsschluss bekannt waren.
- Allgemein bekannte Informationen.
- Informationen, die einer Partei durch einen Dritten offenbart wurden, ohne dass dieser Vertraulichkeitspflichten verletzt hat.
(4) Die Verpflichtungen nach § 10 dieses Vertrages gelten auch nach Vertragsschluss fort.
- 11 Schlussbestimmungen
(1) Alle rechtserheblichen Erklärungen nach Vertragsschluss bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
(2) Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen, Ergänzen und Aufhebungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(3) Bei der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile wird die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In dem Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Sinn und Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
(4) Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Der Gerichtsstand aller Streitigkeiten im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses bestimmt sich nach den allgemeinen Vorgaben der ZPO.
